Hinweis zur Altgeräteentsorgung

Elektronik-Altgeräte dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Nach der Richtlinie 2002/96/EG über Elektro- und Elektronik- Altgeräte, ist es seit dem 24.03.2006 entsprechend der europäischen Gesetzgebung verboten, elektronische Geräte über den Hausmüll zu entsorgen. Die elektrischen Zigaretten, Akkus und Ladegeräte von Elvapo gehören nicht in den Hausmüll!

Verbraucher können und sollen ab diesem Stichtag ihre Elektro-Altgeräte kostenlos bei kommunalen Sammelstellen abgeben.

Hinweis zum Batteriegesetz

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien und Akkus möchten wir Sie gemäß Batteriegesetz auf Folgendes hinweisen:

Als Endverbraucher können Sie Batterien und Akkus aus dem Sortiment auch in der Verkaufsstelle des jeweiligen Händlers unentgeltlich zurückgeben oder an die Versandadresse des jeweiligen Händlers zurücksenden. Sie können die Akkus und Batterien auch in einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort (überall dort, wo Batterien verkauft werden) zurückgeben.

Zudem sind Sie gesetzlich verpflichtet, Batterien und Akkus zurückzugeben.

Batterien und Akkus, die Schadstoffe enthalten, die die gesetzlichen Grenzwerte nach § 17 Abs. 3 BattG überschreiten, sind mit dem Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne sowie dem chemischen Symbol des jeweiligen Schadstoffes (z.B. "Cd" für Cadmium, "Pb" für Blei, "Hg" für Quecksilber) gekennzeichnet.

Eine entsprechende Kennzeichnung muss vom Hersteller vorgenommen werden, wenn folgende Grenzwerte überschritten werden:
Hg = Quecksilber > 0,0005 Masseprozent
Cd = Cadmium > 0,002 Masseprozent
Pb = Blei > 0,004 Masseprozent